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Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Innovate GmbH Naumburg (Saale)
1. Inhalt des Vertrages
Für die Rechtsbeziehungen zu den Käufern unserer Erzeugnisse sind unsere Verkaufsbedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen sowie Vereinbarungen mit Reisenden, Vertretern und Beauftragten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Lieferzeit
Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ihre Verbindlichkeit vereinbart ist. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines separaten Auftrages im Sinne unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen verstanden. Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmepflicht können wir nur in Ausnahmefällen übernehmen, sofern dies vereinbart wird. Für Verzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Gewährleistung
Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Ware erhoben werden, andere Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung. Soweit Mängel nicht rechtzeitig und schriftlich genannt werden, können keine Ansprüche aus diesen hergeleitet werden. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Bei rechtzeitiger und schriftlicher Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns die beanstandete Ware zur Verfügung gestellt werden muß.
Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller die Vergütung herabsetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Rücksendungen
Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, daß anderes schriftlich vereinbart worden ist. Bei einvernehmlicher Rücknahme wird der Rechnungswert abzüglich 10% gutgeschrieben.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung, einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange kein Insolvenzverfahren gegen den Besteller beantragt oder eröffnet worden ist. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten bei Auftreten der oben genannten Vorfälle ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Ware vom Verkäufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist die Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten.
6. Zurückbehaltung - Aufrechnung - Haftung
Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Eine Haftung unsererseits, aus welchem Rechtsgrund auch immer, setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für Verzugsschaden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
7. Recht und Rücktritt
Unvorhergesehene Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt, Krieg, Betriebseinstellung, Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen, Maschinenschäden, unverschuldeter Mangel an Rohstoffen, Streik, Aussperrung usw. berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne das der Besteller hieraus Ansprüche gegen uns geltend machen kann. Das vorgenannte Rücktrittsrecht besteht auch bei nachträglich bekannt werdenden Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers bzw. bei nicht zufrieden stellenden Auskünften über diesen.
8. Abnahme und Zahlung
Bei Nichtabnahme der Abschlussmenge bis zu dem vereinbarten Endtermin oder Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung können wir eine Nachfrist von 8 Kalendertagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz verlangen.
Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme oder Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises, es sei denn, daß der Schaden höher ist oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart und von uns akzeptiert wurde. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen in Höhe von 5% des jeweils gültigen Basiszinssatzes der LZB zu berechnen.
10. Preisstellung
Wir stellen die am Bestelltag gültigen Preise in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart worden ist. Alle genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Naumburg/Saale. Gerichtsstand für Lieferungen an Vollkaufleute ist Naumburg (Saale). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsabschluß Vertragsbestandteil. Soweit Teile dieser Bedingungen unwirksam sind, bleiben die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt.
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