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AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Innovate GmbH Naumburg (Saale)

1. Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3)  Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Lieferzeit

(1) Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen bemühen wir uns, diese einzuhalten; insoweit verstehen sich Liefertermine mit einer Toleranz von bis zu 6 Wochen.

(2)  Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines separaten Auftrages im Sinne unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen verstanden.

(3)  Die Einhaltung unserer Liefertime setzt die Abklärung aller technischen Fragen und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Verpflichtungen voraus.

3. Mängelansprüche

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2)   Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

4. Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

5. Rücksendungen

Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, dass anderes schriftlich vereinbart worden ist.

6. Eigentumsvorbehalt

(1)  Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten– anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Aufrechnung – Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist im gleichen Umfang begrenzt.

8. Haftung

(1)  Unbeschränkte Haftung: Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(2) Haftungsbeschränkung: Wir haften auf bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist auf 10 Millionen Euro begrenzt.

9. Schadenersatz

(1)  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(2)  Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser pauschal 15% des Kaufpreises, es sei denn, dass der Schaden höher ist oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Wir stellen die am Bestelltag gültigen Preise in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart worden ist. Alle genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

(2)  Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart und von uns akzeptiert wurde.

(3)  Bei Zahlungsverzug mit einer Forderung können alle übrigen Forderungen von uns fällig gestellt werden. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes berechnet. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die uns oder einem Dritten, an den wir die Forderung abgetreten haben, entstehen.

11. Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Naumburg/Saale. Gerichtsstand ist Naumburg (Saale). Für unsere Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsabschluss Vertragsbestandteil. Soweit Teile dieser Bedingungen unwirksam sind, bleiben die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt.